Dr. Mirko Wolfgang Brill
BFH bestätigt Gemeinnützigkeit eines IPSC-Schützenvereins
Mit Urteil vom 27.9.2018 (veröffentlicht am 12.12.2018) hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass ein Verein, dessen Zweck in der Förderung des Schießsportes – insbesondere des sog. IPSC-Schießens (International Practical Shooting Confederation) besteht, die satzungsmäßigen Anforderungen …
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