Mitgliederversammlungen bei (gemeinnützigen) Vereinen in Zeiten von Corona

In Zeiten von Corona stellen sich Vereinsvorstände (gemeinnütziger) Vereine derzeit die Frage, ob und wie sie eine Mitgliederversammlung des Vereins durchführen können. Insbesondere bei Vereinen, deren Satzung die Einberufung einer jährlichen Mitgliederversammlung vorschreibt, ist zu überlegen, ob der Vorstand entgegen der Satzung auf die Einberufung verzichten und die Einberufung einer Mitgliederversammlung auf einen Zeitraum verschieben kann, bei dem das Infektionsgeschehen bzw. die jeweilige Corona-Schutz-Verordnung eine Präsenzversammlung zulässt.